Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 21.03.1997 - 2 EO 823/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10322
OVG Thüringen, 21.03.1997 - 2 EO 823/96 (https://dejure.org/1997,10322)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 21.03.1997 - 2 EO 823/96 (https://dejure.org/1997,10322)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 21. März 1997 - 2 EO 823/96 (https://dejure.org/1997,10322)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,10322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz; Androhung der Ersatzvornahme; Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 21.09.2000 - 1 B 116/00
    Ist der Pflichtige zur Erfüllung nicht in der Lage, weil er dabei in Rechte Dritter eingreifen müsste, so liegt darin ein Vollstreckungshindernis, solange gegenüber dem Dritten keine vollziehbare Duldungsverfügung erlassen worden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.2.1991, VBlBW 1991, 299; Urt. v. 16.4.1994, NVwZ-RR 1995, 120; ThürOVG, Beschl. v. 21.3.1997, LKV 1998, 283 [284]; OVG NW, Beschl. v. 10.10.1996, NVwZ-RR 1998, 76 m.w.N.).
  • VG Aachen, 13.03.2006 - 6 K 1504/03

    Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung zur Errichtung einer Überfahrt zu

    Insofern lässt sich bereits vertreten, dass eine Duldungsverfügung, die der Beklagte im Übrigen wohl bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung nachschieben darf, vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 21. September 2000 - 1 B 116/00 -, juris, Thüringer OVG, Beschluss vom 21. März 1997 - 2 EO 823/96 -, juris, nicht bereits bei der Androhung des Zwangsgeldes, sondern erst bei dessen Festsetzung als dem eigentlichen Beginn der Verwaltungsvollstreckung vorliegen muss.
  • VG Aachen, 27.10.2005 - 6 K 573/03
    Insofern ließe sich bereits vertreten, dass eine Duldungsverfügung, die der Beklagte im Übrigen wohl bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung nachschieben dürfte, vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. September 2000 - 1 B 116/00 -, juris, Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. März 1997 - 2 EO 823/96 -, juris, nicht bereits bei der Androhung des Zwangsgeldes, sondern erst bei dessen Festsetzung als dem eigentlichen Beginn der Verwaltungsvollstreckung vorliegen muss.
  • OVG Sachsen, 05.07.2000 - 1 B 366/99
    Hinsichtlich der im letztgenannten Bescheid enthaltenen Androhung der Ersatzvornahme (§§ 20, 24 SächsVwVG), auf die der spätere Leistungsbescheid des Beklagten vom 21.4.1995 verweist, bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (zu den Anforderungen vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10.12.1993 - 1 S 335/93 - Beschl. v. 9.9.1996 - 1 S 419/96 - ThürOVG, Beschl. v. 21.3.1997, LKV 1998, 283 [284]).
  • VG Halle, 24.08.2006 - 4 B 357/06
    Eine Duldungsverfügung ist jedoch entbehrlich, wenn der betroffene Dritte ein erhebliches Interesse an der Maßnahme des Pflichtigen hat und dieser weder widersprochen hat noch ein solcher Widerspruch für den Fall der Durchführung der Maßnahme zu erwarten ist ( ThürOVG, Beschluss vom 21. März 1997 - 2 EO 823/96 - LKV 1998, S. 283 ) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht